Wir beraten Sie in der Willensbildung, unterstützen und vertreten Sie in Vertragsverhandlungen und arbeiten für Sie Verträge aus.
Da mehrere unserer Rechtsanwälte auch über das Notariatspatent verfügen, können wir für Sie auch öffentliche Urkunden errichten wie Vorverträge über den Erwerb einer Liegenschaft, Testamente, Erbverträge, Eheverträge, Gesellschaftsgründungen, Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen etc.
Unsere Notare nehmen auch Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumentkopien vor.